Alle meine Tiere leben, wohnen und arbeiten auf dem Kolping Gutshof in Großeneder und können über den Hof für individuelle Förderungen gemeinsam mit mir gebucht werden.

Eine Ausnahme betrifft da meine Hunde. Vor allem die kleine FeeLiz freut sich darauf auch außerhalb des Hofes z.B. bei Ihnen vor Ort in der Einrichtung die Menschen gemeinsam mit mir zu fördern und sie auf ihrem tierischen Glücksweg etwas zu begleiten.

Die Kosten sind denen vom Kolping-Hof angleichen:

Einzelperson 45min = 75€, 1h = 100€

Duo 45min = 90€ (pro Person 45€), 1h = 120€ (pro Person 60€)

Finanzierung: Möglicherweise helfen Ihnen folgende Hinweise, um eine Bezuschussung der Tiergestützten Einzelförderung zu bekommen.

Behinderung & Pflegegrad:

  • §45 B SGB11 früher hieß er: Sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
    • Voraussetzung Pflegegrad
    • Kostenübernahme durch Pflegekasse

Jugendhilfe-Leistung

  • §35 A SGB 8 – Eingliederungshilfe: psychologisches Gutachten, oder Verordnung durch Arzt = Antrag außerschulische Förderung nach §35 A SGB 8
  • §27 F SGB 8 – Hilfe zur Erziehung: ärztliche Verordnung, dringende pädagogischen Hilfe, Erfolglosigkeit von bisheriger Maßnahmen